Altenburg

Der Ort am Neckar bildet gemeinsam mit Oferdingen und Mittelstadt die nördliche Stadtgebietsgrenze. Die ehemals selbständige Gemeinde wurde am 1. Januar 1972 in die Stadt Reutlingen eingegliedert.

Während der Bauarbeiten an der Bundesstraße 465 wurden Überreste eines römischen Gutshofes entdeckt. Die Überreste der römischen "villa rustica" befinden sich im Industriegebiet Mahdenäcker/Mahden.
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Ortsportrait

Bezirksbürgermeister

Bezirksbürgermeister von Altenburg – Frank Hofacker
Frank Hofacker

Historisches

Altenburg auf dessen Markung bereits für 914 eine Burg erwähnt ist, gehörte zum achalmischen Herrschaftsgebiet und wurde von den Grafen Kuno und Liutold dem 1089 gegründeten Kloster Zwiefalten als Grundausstattung übereignet. Das Kloster blieb bis ins 18. Jahrhundert fast der einzige Grundherr.
Möglicherweise sind bereits im 13. oder 14. Jahrhundert herrschaftliche Rechte an Württemberg gefallen. Im 15. Jahrhundert war das Reutlinger Patriziergeschlecht Teufel im Besitz des Ortes, den Hans Teufel 1444 zusammen mit Degerschlacht, Rommelsbach und Sickenhausen an Graf Ludwig von Württemberg verkaufte.
Ab da war Altenburg dem Amt bzw. Oberamt Tübingen eingegliedert, 1938 kam es zum Kreis Reutlingen. Mit Wirkung vom 1. Januar 1972 erfolgte die Eingemeindung nach Reutlingen. 

Wappen

In gespaltenem Schild vorne in Blau drei sechszackige goldene (gelbe) Sterne übereinander, hinten in Gold (Gelb) ein aus dem Unterrand wachsender blauer Abtsstab.

Das Wappen von Altenburg: Links drei gelbe Sterne auf blauem Hintergrund, rechts ein blauer Abtsstab auf gelbem Hintergrund.

Sowohl die Sterne aus dem apokryphen Wappen der Grafen von Achalm bzw. dann des Klosters Zwiefalten, wie auch der Abtsstab verweisen auf die jahrhundertelangen engen historischen Beziehungen zu Zwiefalten. Altenburg gehörte zum achalmischen Herrschaftsgebiet und wurde von den Grafen Kuno und Liutold dem 1089 gegründeten Kloster Zwiefalten als Grundausstattung übereignet. Das Kloster blieb bis ins 18. Jahrhundert fast der einzige Grundherr im Ort. Das Wappen wurde 1952 vom Innenministerium verliehen.
Die Eingemeindung von Altenburg war am 1. Januar 1972.

Hinweis:
Die Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 schrieb für alle Wappenannahmen eine offizielle staatliche Verleihung vor. Die Wappen, die zu diesem Zeitpunkt bereits existierten, galten als zu Recht bestehend weiter. Mit der Eingemeindung nach Reutlingen verloren die Wappen der Bezirksgemeinden ihre rechtliche Gültigkeit.

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